Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für EINSET DSE – Digitale Services für Elektrotechnik-Unternehmen. EINSET DSE ist ein digitales Produkt der ENORMEK GmbH für Geschäftskunden.
AGB für Software, digitale Services und individuelle Anpassungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von EINSET DSE, Beratungs- und Einführungsleistungen, individuelle Anpassungen, Supportleistungen und sonstige digitale Services der ENORMEK GmbH.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter von EINSET DSE ist:
Hauptstraße 207
68789 St. Leon-Rot
Deutschland
Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen, Angebote und Nutzungen im Zusammenhang mit EINSET DSE, sofern nicht schriftlich oder in Textform ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs werden nicht Zielgruppe dieser Leistungen.
2. Leistungsgegenstand von EINSET DSE
EINSET DSE ist eine digitale Plattform und ein individuell anpassbares Softwaresystem für Unternehmen aus Elektrotechnik, Energieversorgung, Photovoltaik, Windkraft, Automatisierung, Produktion und verwandten technischen Branchen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, Projektvereinbarung oder sonstigen einzelvertraglichen Vereinbarung. Mögliche Leistungsbereiche sind insbesondere:
- Angebots-, Produkt-, Projekt- und Dokumentenmanagement.
- Erstellung und Verwaltung von PDF-Dokumenten wie Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Lieferscheinen oder Checklisten.
- E-Mail-Versand, Formularfunktionen, Kontaktanfragen und automatisierte Benachrichtigungen.
- Kalender-, Aufgaben-, Zeiterfassungs-, Urlaubs- und Freigabeprozesse.
- Individuelle Anpassungen an Dokumentvorlagen, Prozesse, Rollen, Felder, Workflows, Design und Unternehmensanforderungen.
- Einrichtung, Beratung, Schulung, Support, Wartung und Weiterentwicklung.
3. Angebot, Vertragsschluss und Rangfolge
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt, eine Auftragsbestätigung erhält, ein individueller Vertrag geschlossen wird oder ENORMEK mit Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Auftragsbestätigung oder Angebot, Leistungsbeschreibung, Vertrag zur Auftragsverarbeitung, diese AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ENORMEK ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt. Schweigen, Leistungserbringung oder Entgegennahme von Zahlungen stellen keine Zustimmung zu abweichenden Bedingungen des Kunden dar.
4. Einrichtung, Anpassungen und Projektleistungen
EINSET DSE wird regelmäßig an die Anforderungen des Kunden angepasst. Art, Umfang, Zeitplan und Vergütung von Einrichtung, Konfiguration, Vorlagenanpassung, Datenstruktur, Schnittstellen, Schulung oder Entwicklung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
- Anpassungen werden auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Dokumente, Prozesse und Anforderungen erbracht.
- Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, können als zusätzliche Leistungen angeboten und berechnet werden.
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
5. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Der Einstiegspreis für die Nutzung von EINSET DSE beginnt, vorbehaltlich individueller Vereinbarung und Anpassung, ab 9,99 € pro Monat und Mitarbeiter.
Der endgültige Preis hängt insbesondere von Benutzerzahl, Funktionsumfang, gewünschter Anpassung, Einrichtungsaufwand, Supportumfang, Datenmigration, Vorlagen, Schnittstellen und sonstigen Projektleistungen ab.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist ENORMEK berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen und nach angemessener Ankündigung Leistungen ganz oder teilweise zurückzuhalten, soweit dies verhältnismäßig und rechtlich zulässig ist.
6. Nutzungsrechte, Benutzerkonten und Zugangsdaten
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, EINSET DSE im vereinbarten Umfang für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.
Benutzerkonten sind personenbezogen oder funktionsbezogen entsprechend der vereinbarten Lizenzstruktur zu verwenden. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
- Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Benutzer, Rollen und Berechtigungen verantwortlich, soweit diese administrativ durch ihn vorgenommen wird.
- Unbefugte Nutzung, Weitergabe von Zugangsdaten oder missbräuchliche Verwendung sind unverzüglich mitzuteilen.
- ENORMEK darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder erhebliche Vertragsverletzungen bestehen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für Einrichtung, Anpassung, Nutzung und Support erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig bereit. Dazu gehören insbesondere Unternehmensdaten, Prozessinformationen, Dokumentvorlagen, Logos, Texte, Produktdaten, Preislogiken, Benutzerinformationen und technische Anforderungen.
- Der Kunde benennt fachliche und technische Ansprechpartner.
- Der Kunde prüft bereitgestellte Entwürfe, Vorlagen, Tests und Zwischenergebnisse innerhalb angemessener Frist.
- Der Kunde sorgt dafür, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Daten, Inhalte, Dokumente und Kommunikationsinhalte verantwortlich.
8. Betrieb, Verfügbarkeit, Wartung und Updates
ENORMEK bemüht sich um einen zuverlässigen und sicheren Betrieb von EINSET DSE. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Systempflege oder technische Anpassungen können vorübergehende Einschränkungen verursachen.
Nicht von einer Verfügbarkeitszusage umfasst sind insbesondere Einschränkungen durch höhere Gewalt, Internet- oder Providerstörungen, Wartungsfenster, Sicherheitsvorfälle, Fehlbedienungen, Kundensysteme, Drittanbieter, externe Schnittstellen oder Ursachen außerhalb des Einflussbereichs von ENORMEK.
ENORMEK ist berechtigt, EINSET DSE weiterzuentwickeln, Sicherheitsupdates einzuspielen, Funktionen technisch zu verbessern oder zumutbare Änderungen vorzunehmen, sofern der vertraglich vereinbarte Kernnutzen für den Kunden erhalten bleibt.
9. Support, Schulung und Kommunikation
Supportleistungen werden im vereinbarten Umfang erbracht. Support kann insbesondere per E-Mail, Telefon, Fernwartung, Ticketsystem, Online-Termin oder sonstigem vereinbarten Kommunikationsweg erfolgen.
Schulungen, Workshops, Prozessberatungen und zusätzliche Supportkontingente sind nur geschuldet, soweit sie vereinbart wurden. Reaktions- oder Lösungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
10. Kundendaten, Inhalte, Export und Vertragsende
Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm eingebrachten Daten und Inhalte. ENORMEK verarbeitet diese Daten nur im Rahmen des Vertrags, der technischen Bereitstellung, des Supports, der Sicherheit und der vereinbarten Leistungen.
Nach Vertragsende kann der Kunde im Rahmen der technischen Möglichkeiten und gegen angemessene Vergütung einen Export seiner Daten verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.
Nach Ablauf angemessener Fristen ist ENORMEK berechtigt, nicht mehr benötigte Kundendaten zu löschen oder zu anonymisieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Nachweisinteressen oder abweichenden Vereinbarungen bestehen.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Schutz personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung und, soweit erforderlich, in einem gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung geregelt. Wenn ENORMEK personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm in EINSET DSE eingebrachten personenbezogenen Daten verantwortlich, soweit er über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.
12. Drittanbieter, Schnittstellen und externe Dienste
EINSET DSE kann mit Drittanbieter-Diensten, Hosting-, E-Mail-, SMTP-, Zahlungs-, Karten-, Analyse-, Kalender-, Videokonferenz-, Schnittstellen- oder sonstigen externen Diensten verbunden werden, soweit dies vereinbart oder technisch erforderlich ist.
Für Verfügbarkeit, Funktion, Datenschutz, Preisänderungen, API-Änderungen oder Leistungsstörungen externer Drittanbieter ist ENORMEK nur verantwortlich, soweit ENORMEK diese Umstände zu vertreten hat. Änderungen bei Drittanbietern können Anpassungen an EINSET DSE erforderlich machen.
13. Geistiges Eigentum, Vorlagen und Arbeitsergebnisse
Rechte an EINSET DSE, Quellcode, Systemarchitektur, Designs, Konzepten, Modulen, Erweiterungen, Dokumentationsstrukturen, Standardvorlagen und sonstigen von ENORMEK entwickelten Bestandteilen verbleiben bei ENORMEK, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde erhält an individuell für ihn erstellten Konfigurationen, Texten, Vorlagen und Arbeitsergebnissen ein Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Nicht umfasst ist die Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsumgebungen oder internen Werkzeugen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Marken, Logos, Texte, Produktdaten und Dokumente bleiben Eigentum des Kunden beziehungsweise der jeweiligen Rechteinhaber.
14. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden. Vertraulich sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Zugangsdaten, Preisvereinbarungen, Kundendaten, Projektinformationen, Konzepte, Prozesse und nicht öffentlich bekannte Unterlagen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
15. Mängel, Gewährleistung und Fehlerbehebung
ENORMEK wird gemeldete Mängel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der vereinbarten Leistungsbeschreibung beheben. Der Kunde hat Mängel nachvollziehbar zu beschreiben und ENORMEK alle für die Analyse erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Ein Mangel liegt nicht vor, wenn eine Einschränkung auf unsachgemäße Nutzung, kundenseitige Änderungen, Drittanbieter, fehlende Mitwirkung, veraltete Systeme, fehlerhafte Daten, externe Schnittstellen oder Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs von ENORMEK zurückzuführen ist.
Bei individuellen Entwicklungs- oder Anpassungsleistungen kann eine Abnahme vereinbart werden. Erfolgt trotz Bereitstellung und Aufforderung innerhalb angemessener Frist keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, soweit dies rechtlich zulässig und vereinbart ist.
16. Haftung
ENORMEK haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ENORMEK nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen oder Datenverluste besteht nur im Rahmen der vorstehenden Regelungen. Der Kunde ist für angemessene Sicherungsmaßnahmen und Backups seiner eigenen Systeme und Daten verantwortlich, soweit diese nicht Gegenstand der vereinbarten Leistung von ENORMEK sind.
17. Laufzeit, Kündigung und Sperrung
Laufzeit, Mindestvertragsdauer und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Nutzung mit Bereitstellung des Systems oder des vereinbarten Zugangs.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerwiegender Vertragsverletzung, missbräuchlicher Nutzung, Gefährdung der Systemsicherheit oder Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten.
Bei erheblichen Vertragsverletzungen darf ENORMEK Leistungen vorübergehend sperren oder einschränken, soweit dies erforderlich, verhältnismäßig und rechtlich zulässig ist. Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben hiervon unberührt.
18. Referenzen, Marken und öffentliche Nennung
ENORMEK darf Namen, Logos oder Projektinformationen des Kunden nur als Referenz verwenden, wenn der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat oder eine entsprechende Vereinbarung besteht. Der Kunde darf Marken, Produktnamen und Logos von ENORMEK nur mit vorheriger Zustimmung verwenden.
19. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Energieausfälle, Internetstörungen, Ausfälle von Providern, Cyberangriffe, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Art und voraussichtliche Dauer der Störung. Leistungsfristen verlängern sich angemessen.
20. Änderungen der AGB und Leistungen
ENORMEK kann diese AGB ändern, wenn sachliche Gründe bestehen, insbesondere Änderungen der Rechtslage, technische Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen, neue Funktionen oder organisatorische Anpassungen.
Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die Änderungen als angenommen, sofern ENORMEK den Kunden auf die Bedeutung seines Schweigens ausdrücklich hingewiesen hat. Änderungen wesentlicher Vertragspflichten oder Preise erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung, soweit gesetzlich erforderlich.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der ENORMEK GmbH beziehungsweise das hierfür zuständige Gericht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
